„WAS GENAU IST
MEDIATION EIGENTLICH?
UND WAS HAT DAS
MIT ORANGEN ZU TUN…?“

MEDIATION

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN RUND UM DAS THEMA MEDIATION:

PLATZHALTER
Mediation, ist das nicht eine Entspannungstechnik?
  • Nein, Mediation ist keine Entspannungstechnik, sondern ein Verfahren zur außergerichtlichen Bewältigung von Konflikten. Ein Mediator übernimmt hierbei die Funktion eines unparteiischen Dritten und vermittelt zwischen den Interessen der Konfliktparteien.
  • Wegen der ähnlichen Schreibweise wird Mediation allerdings gerne mit der Achtsamkeitspraxis „MediTation“ verwechselt, einer spirituellen Methode zur Kontemplation, Erlangung innerer Ruhe und Entspannung.

Mediation und MediTation trennt also erheblich mehr als lediglich der Buchstabe „T“. Beide Begriffe haben eine grundverschiedene Bedeutung.

Wie läuft eine Mediation im Einzelnen ab?
  • Eine Mediation gliedert sich in fünf Phasen, die hier in einem kurzen Überblick dargestellt werden. Ausführliche Informationen zum Inhalt und Ablauf der einzelnen Verfahrensabschnitte enthält das Video im Anschluss daran.

Phase 1 – Vereinbarung eines Arbeitsbündnisses
Zunächst legen der Mediator und die Medianden die Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Verfahrensablauf und eine erfolgreiche, vertrauensvolle Zusammenarbeit fest (z.B. Kosten, Voraussetzungen, Vereinbarung von Gesprächsregeln). Die Phase endet üblicherweise mit der Unterzeichnung einer schriftlichen Mediationsvereinbarung.

Phase 2 – Themensammlung
In einem zweiten Schritt erörtert der Mediator mit den Konfliktbeteiligten, welche Themen und Streitpunkte sie im Rahmen der Mediation konkret miteinander klären möchten und in welcher Reihenfolge sie diese Punkte behandeln wollen.

Die Phasen 3 und 4 werden dann für jedes der gesammelten Themen einzeln wiederholt.

Phase 3 – Interessenklärung
Im Anschluss an die Themensammlung gibt der Mediator den Sichtweisen und Emotionen der Parteien Raum. Er geht der Frage nach, worum es den Medianden bei jedem einzelnen Thema konkret geht, welche tiefer liegenden Bedürfnisse hinter ihren jeweiligen Positionen stehen. Durch gezieltes Nachfragen und aktives Zuhören arbeitet er detailliert heraus, welche Interessen, Motive, Wünsche und Ziele ihnen in Bezug auf jedes der Themen besonders wichtig sind und daher unbedingt in die spätere Konfliktlösung mit einfließen sollen.

Phase 4 – Lösungsfindung
Als nächstes ermuntert der Mediator die Medianden zur Entwicklung und Bewertung von Lösungsideen zu jedem Thema. Die Option, die die Parteien am reizvollsten finden und die alle in Phase 3 ermittelten Interessen angemessen berücksichtigt, wird dann weiter konkretisiert. Abschließend einigen sich die Parteien auf einen vorläufigen Lösungsentwurf.

Phase 5 – Abschlussvereinbarung
Die von den Parteien zu allen Themen erarbeiteten Lösungen werden zunächst einer Gesamtschau unterzogen und danach in einem für alle Beteiligten verbindlichen Dokument schriftlich niedergelegt. Diese Abschlussvereinbarung kann gegebenenfalls auch als Grundlage für eine gerichtliche oder notarielle Protokollierung herangezogen werden.

 

Bei welchen Konflikten kommt ein Mediationsverfahren in Frage?
  • Mediation eignet sich prinzipiell bei Konflikten aus allen Lebensbereichen, einschließlich nicht einklagbarer Angelegenheiten. Grundvoraussetzung einer Mediation ist, dass die Konfliktbeteiligten die Motivation und die Bereitschaft mitbringen, gemeinsam an einer fairen Lösung zu arbeiten.
  • Besonders häufig werden Mediatoren bei familiären Zerwürfnissen sowie bei Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz und in der Wirtschaftswelt um Hilfe gebeten.
  • An ein Mediationsverfahren ist im Übrigen nicht erst bei einer bereits bestehenden Streitigkeit zu denken. Es gibt manchmal Situationen, in denen es zwar aktuell noch keine Spannungen gibt, die aber dennoch ein gewisses Konfliktpotential haben. In solchen Fällen kann eine Mediation präventiv zur Konfliktvermeidung sinnvoll sein (z.B. zum Entwurf von Ehe- oder Erbverträgen).
Wo liegen die Vorteile einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren? Soll ich nicht lieber doch gleich prozessieren?
  • Mediation berücksichtigt die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten. Die auf dieser Basis von den Parteien entwickelten Lösungen sind insofern interessengerechter als ein richterliches Urteil.
  • Der Kreativität der Medianden sind bei der Lösungsfindung keine Grenzen gesetzt. Solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen, dürfen sie nach dem Grundsatz der Privatautonomie alles vereinbaren, was ihren Interessen entspricht und zur Beilegung des Konflikts beiträgt. Vor Gericht hingegen gibt es keinen Spielraum für individuelle Lösungen.
  • Zu welchem Urteil ein Richter kommt, ist für alle Seiten oft völlig ungewiss. Medianden haben den Ausgang eines Mediationsverfahrens hingegen selbst in der Hand.
  • Mediation ist auch bei Konflikten möglich, die mangels einschlägiger Rechtsgrundlage nicht einklagbar sind.
  • Mediationen haben eine hohe Erfolgsrate! Sie enden in 70-90 % mit einer von allen Beteiligten als fair empfundenen Lösung. Mit einem Gerichtsurteil sind die Parteien in vielen Fällen nicht in vergleichbarer Weise zufrieden.
  • Die Schuldfrage spielt in einem Mediationsverfahren keine Rolle.
  • Die Streitwerthöhe des Streitgegenstands ist für die Berechnung der Mediationskosten – anders als bei einem Gerichtsprozessvöllig unerheblich. Insoweit fällt ein Mediationsverfahren im Allgemeinen wesentlich kostengünstiger aus als ein Rechtsstreit.
  • Die Terminfindung gestaltet sich bei Mediationen äußerst unkompliziert. Sitzungen können kurzfristig anberaumt werden und auf Wunsch auch am Wochenende stattfinden. Dieses hohe Maß an zeitlicher Flexibilität gewährleistet, dass das Mediationsverfahren zügig vorankommt und der Konflikt im Interesse der Parteien schneller gelöst wird als vor Gericht.
  • Mediationen sind im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren nie öffentlich und somit absolut vertraulich.
Darf mit einer Mediation begonnen werden, obwohl zu der streitigen Frage bereits ein Gerichtsverfahren rechtshängig ist?
  • Durchaus! Eine Mediation kann jederzeit, auch während eines schon laufenden Gerichtsprozesses vereinbart werden. Der Nachweis einer Mediation bzw. zumindest eines Mediationsversuchs kann für die streitigen Parteien in bestimmten Fällen sogar sehr sinnvoll sein, etwa um dem Gericht ihre grundsätzliche Einigungsbereitschaft zu signalisieren.
  • Da sich Mediation in der deutschen Zivilgerichtslandschaft inzwischen als vorgeschaltetes Verfahren etabliert hat, ist es nicht unüblich, dass Konfliktparteien, die den zivilrechtlichen Klageweg bereits beschritten haben, von Seiten des Gerichts vor Prozessbeginn zur Durchführung einer Mediation aufgefordert werden.
  • Es empfiehlt sich, den Rechtsstreit für die Dauer des Mediationsverfahrens ruhen zu lassen.
Was kostet eine Mediation?
  • Maßgeblich für die Kosten einer Mediation ist der tatsächliche Zeitaufwand, den der Mediator zur Bearbeitung des Falls benötigt.
  • Der Streitwert des Konflikts spielt im Rahmen der Mediation, anders als vor Gericht, keine Rolle. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, tragen die Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen.
  • Der Mediator berechnet für seine Leistungen ein Stundenhonorar, das seine Tätigkeiten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen umfasst. Einfluss auf die Honorarhöhe haben u. a. Faktoren wie die Komplexität eines Falls, die Anzahl der Medianden sowie gegebenenfalls auch die Hinzuziehung eines Co-Mediators.
  • Für ganztägige Sitzungen im Rahmen von Kurzzeitmediationen verständigt sich der Mediator mit den Parteien meist auf eine pauschale Vergütung.

Das Honorar für Ihren Fall können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Mediationsverfahren?
  • Mediationen weisen nicht nur eine hohe Erfolgsquote auf, sie führen meist auch schneller und preisgünstiger zu einem für alle Beteiligten vertretbaren Ergebnis als ein gerichtlicher Prozess. Da sie insofern eine effiziente Alternative zu einem Rechtsstreit darstellen, übernehmen inzwischen viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Mediationsverfahren.

CONSOL Kanzlei für Mediation prüft gerne, ob Mediation auch zum Leistungsspektrum Ihrer Versicherung gehört.

Wie lange dauert eine Mediationssitzung und wie viele Sitzungen sind nötig, bis unser Konflikt gelöst ist?
  • Die Dauer eines Mediationsverfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab. Pauschale zeitliche Vorhersagen lassen sich insofern nicht treffen. Alles andere wäre unseriös. Maßgeblichen Einfluss auf die zeitliche Gestaltung einer Mediation haben insbesondere der Lebensbereich, in dem der Konflikt wurzelt (z.B. Familie, Arbeit, Wirtschaft), die Komplexität des Falls, die Anzahl der Mediationsteilnehmer so wie die terminliche Flexibilität auf Seiten des Mediators und der Medianden. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen auch die Motivation und die Mitwirkungsbereitschaft aller Konfliktbeteiligten.
  • Mediationen zur Beilegung von Streitigkeiten aus dem privaten und beruflichen Umfeld nehmen erfahrungsgemäß mehrere über einen bestimmten Zeitraum verteilte Einzelsitzungen von jeweils ca. 1,5 bis 3 Zeitstunden in Anspruch. Wie viele Sitzungen im Ergebnis notwendig sind und in welchen Intervallen sie stattfinden, richtet sich nach den oben aufgezählten Kriterien.
  • Je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls kann auch die Vereinbarung einer „Kurzzeitmediation“ sinnvoll sein, bei der das gesamte Verfahren innerhalb einer überschaubaren, individuell festgelegten Zeitspanne stattfindet. Oftmals verständigen sich Mediator und Medianden auf bis zu ganztägige Sitzungen an 1 bis 3 aufeinander folgenden Tagen. Ein solch kompaktes Vorgehen kommt häufig bei Wirtschaftsmediationen zur Anwendung. Es bietet sich primär dann an, wenn hoher Zeitdruck vorliegt, die Durchführung mehrerer Sitzungen nicht praktikabel ist, es viele, eventuell weit voneinander entfernt lebende Konfliktparteien gibt und alle Beteiligten eine schnelle, faire Lösung anstreben.
Welche Aufgaben hat ein Mediator?
  • Ein Mediator strukturiert das Mediationsverfahren.
  • Er moderiert und gestaltet die Mediationssitzungen.
  • Er sorgt für ein vertrauensvolles, wertschätzendes, konstruktives Gesprächsklima.
  • Er fördert das Verständnis und die Kommunikation zwischen den Parteien.
  • Er gewährleistet, dass alle Beteiligten in angemessener, fairer Weise in die Mediation eingebunden sind.
  • Er stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Medianden und unterstützt sie bei der Entwicklung passgenauer Lösungen für ihren Konflikt.
Darf ein Mediator, der darüber hinaus noch als Anwalt zugelassen ist, seine Medianden auch rechtlich beraten?
  • Mediatoren unterliegen dem Prinzip der Allparteilichkeit und Neutralität, d.h. sie dürfen keine Partei in irgendeiner Weise bevorzugen oder benachteiligen. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch uneingeschränkt für Mediatoren mit einer anwaltlichen Zusatzqualifikation. Ein Anwaltsmediator, der sich nicht dem Vorwurf der Voreingenommenheit aussetzen möchte, muss sicherstellen, dass er vor Mediationsbeginn für keinen Konfliktbeteiligten in derselben Streitfrage als Rechtsanwalt beratend tätig gewesen ist. Auch während und nach der Mediation darf er in der mediierten Streitfrage für keinen Mediationsteilnehmer anwaltlich in Erscheinung treten.
  • Soweit im Rahmen der Mediation rechtliche Aspekte erörtert werden müssen, sollten die Medianden einen externen, am Mediationsverfahren unbeteiligten Anwaltskollegen konsultieren.
Trifft der Mediator eine Entscheidung in der Sache?
  • Ein Mediator ist weder ein Richter noch ein Schiedsrichter, der durch sein Urteil eine Entscheidung für die streitigen Parteien trifft. Ihm kommt vielmehr die Rolle eines neutralen, allparteilichen Vermittlers zu, dessen Aufgabe darin besteht, die Konfliktbeteiligten in ihrer Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Kein Außenstehender kann die konkreten Umstände eines Streits und damit letztlich auch die Voraussetzungen zur Beilegung dieser Auseinandersetzung so gut beurteilen wie die betroffenen Parteien. Sie allein haben den Schlüssel zur Beendigung des Konflikts in den Händen, der Mediator sorgt dafür, dass sie ihn finden und die „Tür zur Lösung“ öffnen.
Wo findet eine Mediation statt?
  • Dem Prinzip der Allparteilichkeit und Neutralität entsprechend sollte ein Mediationsverfahren grundsätzlich auf neutralem Terrain, vorzugsweise in den Räumlichkeiten des Mediators stattfinden.
  • Kommt die Mediationskanzlei hierfür nicht in Frage, z. B. weil die Anzahl der Beteiligten sehr groß ist oder die Parteien weit voneinander entfernt leben, so können Ausweichmöglichkeiten, z. B. die Anmietung eines Raums, vereinbart werden.
  • In größeren Firmen eignet sich gegebenenfalls auch ein Konferenzraum als Ort für eine Mediation.
Die andere/-n Konfliktpartei/-en lebt/ leben weit entfernt. Kann eine Mediation dennoch stattfinden?
  • Das Mediationsverfahren kann in solchen Fällen zum Beispiel in einer geeigneten Räumlichkeit in der Nähe der anderen Partei/-en oder auf halber Strecke zwischen der/ den jeweiligen Partei/-en abgehalten werden. Je nach Sachverhalt ist eventuell die Vereinbarung einer Kurzzeitmediation mit einer bzw. mehreren ganztägigen Sitzungen ratsam.
  • Als Alternative zur Überbrückung größerer Distanzen zwischen den Mediationsteilnehmern etabliert sich zunehmend das Modell der Online-Mediation. Mit Hilfe von Kommunikationsdiensten wie Skype und Facetime können der Mediator und die Medianden das Mediationsverfahren unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort vollständig über das Internet durchführen.

Auf Wunsch können Sie mit CONSOL Kanzlei für Mediation eine Online-Mediation vereinbaren!

Die andere Konfliktpartei möchte nicht an der Mediation teilnehmen. Was kann ich tun?
  • Nicht immer gelingt es, alle streitigen Parteien an einen Tisch zu bekommen, sei es, dass starke Emotionen der Teilnahme am Verfahren im Wege stehen, oder der Streitgegner in der Zwischenzeit dement geworden bzw. vielleicht sogar bereits verstorben ist. Diejenigen, die die Bereitschaft zur Mediation hatten, sind dann in einer unbefriedigenden Situation. Sie leiden weiter unter einem Konflikt, den sie ohne die andere(n) Partei(en) jedoch nicht lösen können.
  • In solchen Fällen kommt ein Konfliktcoaching in Frage, bei dem der Mediator den Klienten schrittweise dabei unterstützt, einen für sich geeigneten Weg zur Konfliktbewältigung und zur Verbesserung seiner Situation zu finden.

Konflikt Coaching gehört zum Leistungsspektrum von CONSOL Kanzlei für Mediation!

Ich möchte auf keinen Fall, dass die Inhalte der Mediation nach außen dringen. Ist eine Mediation vertraulich?
  • Ja! Für Mediationen gilt das Prinzip der Vertraulichkeit.
  • Das Mediationsgesetz verpflichtet Mediatoren zu uneingeschränkter Diskretion. Sie dürfen also keine Interna aus dem Verfahren weitergeben.
  • Für Medianden gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Sie können aber eine Verschwiegenheitsregelung miteinander vereinbaren.
Kann eine Mediation jederzeit beendet werden?
  • Auf jeden Fall! Mediationen sind an das Prinzip der Freiwilligkeit gebunden. Danach muss gewährleistet sein, dass alle Beteiligten aus freien Stücken am Mediationsverfahren teilnehmen. Ist diese unabdingbare Voraussetzung nicht (mehr) erfüllt, so sind die Medianden selbstverständlich jederzeit zur Beendigung des Verfahrens berechtigt.
Kann ich mich während eines laufenden Mediationsverfahrens von Experten/ Außenstehenden beraten lassen?
  • Selbstverständlich! Dies ist nach dem Prinzip der Informiertheit, einem elementaren Grundsatz der Mediation, sogar ausdrücklich erwünscht.
  • Medianden können nur dann guten Gewissens eine verbindliche Vereinbarung miteinander schließen, wenn sie auch in vollem Umfang Vertrauen in die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit ihrer Lösungsentwürfe haben. Die Meinung und der objektive Blick von Außenstehenden, sei es von Menschen aus dem privaten Umfeld oder von fachlich versierten Experten kann für das Ausräumen etwaiger Zweifel und damit für die Vertrauensbildung von erheblicher Bedeutung sein.
  • Es empfiehlt sich, Abschlussvereinbarungen, die rechtlich, wirtschaftlich oder steuerlich relevante Punkte beinhalten, vor der Unterzeichnung noch mal durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater überprüfen zu lassen.
Was versteht man unter Co-Mediation?
  • In Fällen, die ein besonders hohes Maß an Struktur benötigen, z.B. bei inhaltlich hochkomplexen Angelegenheiten oder bei einer großen Anzahl von Konfliktbeteiligten, arbeiten Mediatoren gerne mit einem zweiten Mediator, also einem Co-Mediator, zusammen.
CONSOL Kanzlei für Mediation unterhält für entsprechende Anfragen Kooperationen mit mehreren Mediatorkollegen aus Deutschland und der Schweiz.
Ist Mediation irgendwo gesetzlich geregelt?
  • 2012 hat der Bundesgesetzgeber ein Mediationsgesetz erlassen.
  • Das Gesetz regelt unter anderem die Ausbildungskriterien für Mediatoren, die Voraussetzungen und den Ablauf des Mediationsverfahrens sowie die Aufgaben und Pflichten des Mediators.

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