„WAS GENAU IST
MEDIATION EIGENTLICH?
UND WAS HAT DAS
MIT ORANGEN ZU TUN…?“
MEDIATION
GRUNDLAGEN
VORTEILE
HÄUFIGE FRAGEN
Mediation ist ein etabliertes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein unparteiischer Dritter (Mediator) eingeschaltet wird.
Mit Hilfe einer spezifischen strukturierten Vorgehensweise und eines umfangreichen Methodenkorbs vermittelt der Mediator zwischen den streitigen Parteien (Medianden) und unterstützt sie so Schritt für Schritt bei der Entwicklung einer für ihren Konflikt einvernehmlichen, fairen und zukunftsorientierten Lösung.
In einem Gerichtsprozess liefern sich die Parteien üblicherweise einen heftigen Schlagabtausch, bei dem es um die Klärung von Ansprüchen und Durchsetzung von Positionen geht. Anhand des juristischen Prüfungsmaßstabs „WER?“ will „WAS?“ von „WEM?“ untersucht das Gericht dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und fällt ein abschließendes, nicht immer interessengerechtes Urteil. Häufig verlässt eine Partei den Gerichtssaal als Gewinner, die andere als Verlierer.
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In einem Mediationsverfahren stehen keine Positionen, sondern die Interessen und Bedürfnisse aller Konfliktbeteiligten im Mittelpunkt. Ein Mediator beschäftigt sich anders als ein Richter eingehend mit der Frage nach dem „WARUM“, um so die tiefer liegenden Beweggründe hinter den Positionen der Medianden zu erfahren. Warum stehen die Parteien auf ihrem jeweiligen Standpunkt? Welche Motive, Ziele und Wünsche verbergen sich hinter ihren Anliegen? Das Herausarbeiten der Interessen ist das Herzstück einer Mediation. Auf der Basis der erstellten Interessenprofile können die Beteiligten dann später Lösungsideen entwickeln, die die Belange aller Parteien angemessen berücksichtigen. In 70-90 % aller Mediationsfälle führt diese Herangehensweise am Ende zu einer für alle Seiten vertretbaren, maßgeschneiderten Win-Win-Lösung.
Warum der interessenbasierte Ansatz von Mediation so elementar für die Lösungsfindung ist, veranschaulicht das „Orangenbeispiel“:
Zwei Schwestern streiten lautstark um die letzte Orange in einem Obstkorb. Beide beanspruchen die Frucht für sich. Irgendwann verliert die Mutter die Geduld. Sie holt ein Messer, teilt die Orange in der Mitte und gibt jedem Mädchen eine Hälfte. Zum großen Erstaunen der Mutter ist das Problem damit aber nicht behoben. Im Gegenteil, ihre Kinder sind nach wie vor unzufrieden. Was ist passiert? Die Mutter hat es versäumt, eine Interessenklärung zu machen. Hätte sie ihre Töchter gefragt, warum sie überhaupt um die Orange streiten und was jede von ihnen mit der Frucht vorhat, dann hätte sie erfahren, dass das eine Mädchen eigentlich nur am gesamten Fruchtfleisch interessiert war und das andere gerne die gesamte Schale zum Kuchenbacken gehabt hätte. Mit diesem Wissen wäre eine Lösung denkbar gewesen, die die Bedürfnisse beider Kinder in vollem Umfang erfüllt hätte.
Im Gegensatz zu einem Rechtsstreit, bei dem die Prozessparteien letztlich von der Entscheidung eines Richters abhängig sind, wirken die Teilnehmer einer Mediation gleichberechtigt und eigenverantwortlich an der Konfliktbeilegung mit. Sie haben es damit letztlich selbst in der Hand, wie viel „Orangenschale“ und wie viel „Fruchtfleisch“ jeder von ihnen bekommt. Die gemeinschaftlich erzielten Ergebnisse genießen bei den Parteien im Allgemeinen eine höhere Akzeptanz als ein Richterspruch, werden als gerechter empfunden und erweisen sich aus diesen Gründen in der Praxis oft als besonders nachhaltig.